EEG/KWK-G-Anlagen
Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Errichtung oder Erweiterung einer Photovoltaik-, Windkraft- oder Biogasanlage planen. Wir beraten Sie gern, wie Sie Ihr Projekt erfolgreich umsetzen und an das Netz der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH anschließen.
Ihr Ansprechpartner für Neuanlagen (Anmeldung und Netzprüfung) bis 30 kWp:
Dennis Mattiszik, Tel. 05733 / 9127-13, eeg-kwk@stadtwerke-vlotho-stromnetz.de
Ihr Ansprechpartner für Neuanlagen (Anmeldung und Netzprüfung) über 30 kWp:
Hans-Hermann Staasmeier, Tel. 05733 / 9127-23, eeg-kwk@stadtwerke-vlotho-stromnetz.de
Sollten Sie Fragen zu Ihrer EEG/KWK-G-Einspeisevergütung haben, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner für Bestandsanlagen (Rückfragen zur Entgelthöhe):
Team EEG/KWK-G, Tel. 05231 / 980 85 – 516, energiewende@swlws.de
Wichtige Informationen zum Anmeldeverlauf
ändern wir unseren Anmeldeablauf wie folgt:
Vor Errichtung der Anlage: Anmeldung der Anlage mit den entsprechenden Formularen auf unserer Homepage
Erforderliche Dokumente:
E1-Formular, Lageplan, Messkonzept (VBEW), E2-Formular, Datenblätter von Modulen und Wechselrichter, Konformitätsnachweis des Wechselrichters und vom NA-Schutz, ggf. E3-Formular incl. Datenblatt und Konformitätsnachweis des Batteriespeichers, Anmeldung zum Netzanschluss
Die erforderlichen Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter „Downloadbereich“.
Bitte beachten:
- Auswahl des Messkonzepts (mit oder ohne Speicher)
- Anmeldung zum Netzanschluss – vollständig und sorgfältig incl. zu bearbeitender Zählernummern ausfüllen
Nach Fertigstellung inkl. Testlauf: Fertigmeldung der Anlage mit den entsprechenden Formularen auf unserer Homepage
Erforderliche Dokumente:
E8-Formular
Bitte beachten:
- Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen auch eventuell fehlende Unterlagen aus der Anmeldung übersendet werden.
Nach Ihrer Fertigmeldung: Inbetriebnahme unsererseits
Wir setzen uns im Anschluss an Ihre Fertigmeldung mit dem Kunden in Verbindung um einen Termin für unsere Inbetriebnahme und ggf. anstehende Zählerwechsel durchzuführen.
Generell gilt:
- die Anmeldung bzw. die Erstellung von Anmeldeunterlagen ist grundsätzlich durch einen eingetragenen Elektroinstallateur durchzuführen
- alle Unterlagen sind per Email an eeg-kwk@stadtwerke-vlotho-stromnetz.de zu senden (ein Installateurportal befindet sich im Aufbau)
- vom Anmeldeablauf abweichende Anmeldungen werden, sofern im Vorfeld keine Kontaktaufnahme vorgelegen hat, nicht bearbeitet.
Anmeldung zur Netzprüfung
Bitte beachten Sie bei der Installation, der Anmeldung und dem Betrieb von Steckerfertigen Anlagen besonders die Hinweise des VDE/FNN unter: www.vde.com/erzeugungsanlagen-steckdose. Der korrekte elektrische Anschluss dieser Anlagen an die Hausinstallation setzt besondere Anschlusseinrichtungen (Energiesteckdose) voraus, die vom Installateur vorher zu installieren sind. Der Einbau eines notwendigen 2-Richtungszählers erfolgt durch die Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH und wird durch einen Inbetriebsetzungsantrag des jeweiligen zugelassenen Elektroinstallateurs initiiert.
Für die Überprüfung der Netzanschlussfähigkeit und Netzverträglichkeit sowie die Festlegung des Netzverknüpfungspunktes, müssen alle Erzeugungsanlagen größer 600 Watt vor Inbetriebnahme schriftlich durch einen eingetragenen Elektroinstallateur angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass mindestens die nachstehenden Unterlagen vollständig einzureichen sind:
- Anmeldung Eigenerzeugungsanlage
- Datenblatt Erzeugungsanlage
- Datenblatt Speicher
- Lageplan (sollten sich mehrere Gebäude auf dem Grundstück befinden, so ist die genaue Lage der Anlage zu kennzeichnen)
- behördliche Genehmigung (soweit erforderlich)
- Konformitätsbescheinigung (Erzeugungseinheit und NA-Schutz)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Netzprüfung. Die Netzprüfung ist 6 Monate gültig. Wenn Sie eine Anschlusszusage von uns erhalten haben, können Sie innerhalb dieser Gültigkeit mit der Errichtung Ihrer Photovoltaikanlage beginnen.
Eine Netzverträglichkeitsprüfung wird nur durchgeführt, wenn die oben angegebenen Unterlagen vollständig eingereicht sind. Bitte beachten Sie den Bearbeitungszeitraum von bis zu 10 Werktagen.
Bauausführung
Nachdem Sie von uns eine Anschlusszusage erhalten haben, können Sie mit der Errichtung Ihrer Photovoltaikanlage beginnen. Eigenerzeugungsanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass ein störungsfreier Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Netz gewährleistet ist. Bei der Errichtung und dem Betrieb sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regeln und technischen Bedingungen zu beachten. Insbesondere sind die folgenden Regelwerke zu beachten:
- die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
- „Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019“ für den Anschluss an das Niederspannungsnetz; Ausgabe Februar 2019 (BDEW)
- VDE-AR-N 4100 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung) in der jeweils gültigen Fassung
- VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz) in der jeweils gültigen Fassung
- VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung) in der jeweils gültigen Fassung
- FNN Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“
- FNN Hinweis „Ersatzabschnitt für Anschluss und Betrieb von Speicher am Niederspannungsnetz“
- die Bestimmungen und Richtlinien des Netzbetreibers, insbesondere die Technischen Mindestanforderungen zu TAB Niederspannung 2007 und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Inbetriebsetzung
Nachdem die Photovoltaikanlage angemeldet und die Installationsarbeiten abgeschlossen sind, erfolgt durch ein Elektrofachunternehmen, dass in ein Installationsverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist, die Inbetriebnahme.
Während der Inbetriebnahme ist durch den eingetragenen Installateur das Inbetriebsetzungsprotokoll auszufüllen. Durch das Inbetriebsetzungsprotokoll wird dem Netzbetreiber versichert, dass die Photovoltaikanlage nach den oben genannten Regelwerken errichtet wurde. Das vollständig ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll reichen Sie bitte unaufgefordert bei uns ein.
Für die Zählermontage sind wir mit einem Inbetriebsetzungsantrag zu beauftragen. Die Zählersetzung kann nur erfolgen, wenn alle oben genannten Unterlagen vollständig eingereicht worden sind.
Bitte planen Sie für den Zählersetzungstermin eine Vorlaufzeit von mindestens fünf Werktagen ein.
Bitte beachten Sie, dass für betriebsbereite Photovoltaikanlagen, die vor einem Stichtag zur Vergütungsänderung aus terminlichen Gründen nicht in Betrieb gesetzt werden konnten, ein schriftlicher Nachweis eingereicht werden muss. Dieser Nachweis muss durch Zeugen und Fotos von den Modulen und Wechselrichtern sowie von einem sichtbaren Abnehmer, wie zum Beispiel eine Glühlampe, erfolgen. Dadurch besteht ein Anspruch auf die jeweils geltende Vergütung. Die Nachweise sind vor dem Stichtag bei uns einzureichen, gerne auch per E-Mail an info@stadtwerke-vlotho-stromnetz.de.
Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Downloadbereich.
Einspeisevertrag und -vergütung
Bitte beachten Sie, dass Photovoltaikanlagen durch den Anlagenbetreiber bei der Bundesnetzagentur zu melden sind. Die Meldung kann auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter diesem Link durchgeführt werden.
Bitte reichen Sie die Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur mit der Registriernummer bei uns ein.
„Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind verpflichtet, der Bundesnetzagentur neu in Betrieb genommene PV-Anlagen zu melden. Der Netzbetreiber ist anderenfalls nicht zur Vergütung von Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet“ (Information der Bundesnetzagentur).
Nach der Inbetriebnahme erhalten Sie ein Datenblatt, auf dem Sie bitte Ihre Bankverbindung und ggf. Ihre Steuernummer eintragen. Da das Steuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Möglichkeiten zulässt (z. B. Kleinunternehmerregelung), empfiehlt es sich, einen Steuerberater, Fachanwalt oder das zuständige Finanzamt als Rat hinzuzuziehen. Wie der Anlagenbetreiber steuerlich behandelt wird, sollte in jedem Fall vor der Inbetriebnahme durch den Anlagenbetreiber geklärt werden. Der Netzbetreiber kann hierzu keine Aussage treffen.
Die Vergütungshöhe richtet sich nach der Größe Ihrer Photovoltaikanlage, dem Inbetriebnahmezeitpunkt und die Art der Einspeisung (z. B. Selbstverbrauch). Auf Basis der Anlagendaten errechnen wir Ihren Vergütungsanspruch und teilen Ihnen diesen auf Anfrage, spätestens aber nach der Inbetriebnahme mit. Wirtschaflichkeitsbetrachtungen oder Begutachtungen von Anlagenkonzepten führen wir nicht durch.
Nach dem § 21 EEG wird die Vergütung für zwanzig Jahre gezahlt. Anlagenbetreiber erhalten von uns elf angemessene monatliche Abschläge. Im Januar erstellen wir auf Grundlage der Zählerstände vom 31. Dezember des Vorjahres eine Jahresabrechnung.
Voraussetzung für die Vergütungszahlungen ist die Registrierung Ihrer Eigenerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen zum Einspeisemanagement. Weitere Informationen finden Sie im Informationsschreiben sowie im Flyer der Bundesnetzagentur.
EEG-Einspeisemanagement
Wir weisen darauf hin, dass Anlagenbetreiber nach den gesetzlichen Bestimmungen, gemäß § 6 Absatz 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG), ihre Photovoltaikanlage so auszulegen haben, dass diese am Einspeisemanagement teilnehmen kann.
Das Einspeisemanagement bedeutet eine zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG-Anlagen. Die am Einspeisemanagement teilnehmenden Anlagen, werden bei einer Netzüberlastung durch ein ferngesteuertes Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung aufgefordert. Nach der Netzüberlastung wird die Anlage durch ein erneutes Signal wieder zur vollständigen Einspeiseleistung aufgefordert. Die dabei anfallenden Kosten für die Umrüstung sind von dem Anlagenbetreiber zu tragen.
Sind die Anforderungen für das Einspeisemanagement nicht erfüllt, besteht gemäß § 17 Abs. 1 EEG kein Anspruch auf Vergütungszahlung. Reichen Sie bitte die Einbaubestätigung unverzüglich nach Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage bei uns ein, um Vergütungskürzungen zu vermeiden. Dem Anlagenbetreiber werden die eventuell durch das Einspeisemanagement entstandenen Vergütungsausfälle gemäß § 12 Abs. 1 EEG erstattet.
Messkonzepte
Downloadbereich
Datenblatt Erzeugungsanlage
Datenblatt Speicher
Grundstücksnutzung
Bestellformular Einrichtung Einspeisemanagement
Inbetriebsetzungsantrag
Zeugennachweis
Inbetriebsetzungsprotokoll
Betriebserlaubnisverfahren ≥135 kW
Informationen zur Stromsteuer i.V.m. EEG u. KWK-G-Förderung
Fragebogen zur EEG-Umlage
Informationsschreiben zum Marktstammdatenregister
Flyer zum Marktstammdatenregister
Bitte beachten Sie, dass für die Planung, Anmeldung, Inbetriebnahme und deren Nachweise und den Parallelbetrieb von Anlagen ≥135 kW am Niederspannungsnetz und alle Anlagen am Mittelspannungsnetz gesonderte und erweitere Formulare und Nachweise erforderlich sind. Diese finden Sie auf unserer Homepage unter dem Link: www.stadtwerke-vlotho-stromnetz.de/stromnetz/hausanschluss und der Rubrik Technische Anschlussbedingungen.