Öffentliche Bekanntmachungen

Technische Anschlussbedingungen ab dem 01.05.2019
Zum 01.05.2019 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Stromnetz angeschlossen werden. Im Netzgebiet der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH gelten als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz folgende Regelwerke:

  • „Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019“ für den Anschluss an das Niederspannungsnetz; Ausgabe Februar 2019 (BDEW)
  • VDE-AR-N 4100 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung) in der jeweils gültigen Fassung
  • VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz) in der jeweils gültigen Fassung

Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

  • VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung) in der jeweils gültigen Fassung

Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung (TAB 2019) liegt auch in unseren Geschäftsräumen aus.

Hinweis:
Die Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH erarbeiten zudem weitere netzspezifische Anforderungen zur TAB 2019. Diese werden in Kürze veröffentlicht.

 

Öffentliche Bekanntmachungen nach § 25 Abs. 2 NAV über den Wechsel des Stromnetzbetreibers im Konzessionsgebiet der Stadt Vlotho.

Die Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH wird zum 01.01.2019 von der Westfalen Weser Netz GmbH die Funktion der Betreiberin des Mittel- und Niederspannungsstromversorgungsnetzes im Konzessionsgebiet der Stadt Vlotho übernehmen.

Die Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH tritt damit nach § 25 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) vom 01.11.2006 an Stelle der Westfalen Weser Netz GmbH in die sich aus den Netzanschlussverhältnissen nach der NAV ergebenden Rechte und Pflichten ein. Die Vertragsbedingungen bleiben inhaltlich unverändert.

Die Energielieferbeziehungen zwischen dem bisherigen Lieferanten und deren Kundinnen und Kunden bestehen weiterhin und werden durch den Wechsel des Stromnetzbetreibers nicht berührt.