Hausanschluss
Wir installieren sichere und moderne Anschlüsse für öffentliche, gewerbliche und private Immobilien. Wenn Sie neu bauen oder modernisieren und dafür einen Netzanschluss für Strom benötigen, sind wir Ihr zuverlässiger Partner vor Ort.
Wir errichten für Sie einen Hausanschluss nach Ihren Wünschen unter Berücksichtigung der technischen und gesetzlichen Erfordernisse. In der Regel erfolgt der Hausanschluss über eine separate Hauseinführung pro Sparte. Wenn Mehrspartenhauseinführungen gewünscht werden, sind diese bauseits zu stellen. Dadurch ist ein geringer Platzbedarf für alle Übergabeplätze im Anschlussraum garantiert. Mehrspartenhauseinführungen sind geprüft, zuverlässig und langlebig. Gerne nennen wir Ihnen einen entsprechenden Lieferanten.
So abgedichtet bleiben Haus und Keller trocken.
Rohre und Kabel über handelsübliche KG-Rohre in das Gebäude zu führen, kann auf Dauer zu Problemen führen und ist zudem nach DIN 18322, DIN 18012 und DVGW VP601 nicht mehr zur Gebäudedurchführung (z. B. unter einer Bodenplatte) zulässig!
Eine Alternative zur Mehrspartenhauseinführung bei Gebäuden ohne Keller ist ein wandbündiger Schacht mit 1,00 x 1,00 Meter Breite und 1,25 Meter Tiefe, der nach Erstellung der Hausanschlüsse bauseits verfüllt und vergossen werden muss. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Hausanschluss im Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH zu beantragen.
Ihr Weg zum Stromanschluss
Ihr Weg zum Stromanschluss ist ganz einfach
So geht’s:
1. Antrag
Laden Sie sich den Antrag hier herunter und füllen ihn aus. Fügen Sie einen amtlichen Lageplan mit Straßenführung und Lage des Hauses bei. Fügen Sie einen Grundriss mit Angabe des Hausanschlussraumes hinzu.
Antragsunterlagen senden Sie bitte per Mail an:
netzanschluss@stadtwerke-vlotho-stromnetz.de
oder per Post an:
Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH
Weserstraße 9
32602 Vlotho
2. Ortsbegehung
Falls notwendig, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin und besprechen die Umsetzung des Hausanschlusses.
3. Vertragsschluss
Nach der technischen Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie von uns ein Angebot für den Stromanschluss. Sie erhalten weiterhin einen Vertrag für die Erstellung des jeweiligen Hausanschlusses. Senden Sie Angebot, Vertrag und Lageplan unterschrieben an uns zurück. Wir beauftragen einen unserer Partner mit dem Hausanschluss-Bau innerhalb ca. 9 Wochen.
4. Inbetriebsetzungsauftrag
Nach der Erstellung des Hausanschlusses beauftragen Sie bitte einen konzessionierten Installateur mit dem Abruf des Zählereinbaus. Die entsprechenden Inbetriebsetzungsanträge sollten mindestens 5 Werktage vor Zählereinbau bei der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH vorliegen. Die Antragsformulare sind bei uns erhältlich oder können hier heruntergeladen werden.
Die Inbetriebsetzungsanträge senden Sie bitte per Mail an:
zaehlerantrag@stadtwerke-vlotho-stromnetz.de
oder per Post an:
Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH
Weserstraße 9
32602 Vlotho
Bei Fragen zum Netzanschluss melden Sie sich bitte unter
Telefon: 05733 / 9127-24
oder per Mail an: netzanschluss@stadtwerke-vlotho-stromnetz.de
Bei Fragen zur Zählerinbetriebsetzung melden Sie sich bitte unter
Telefon: 05733 / 9127-18
oder per Mail an: zaehlerantrag@stadtwerke-vlotho-stromnetz.de
Preise
Ihr Hausanschluss für Strom kostet zurzeit 1.300,00 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weitere Details sind dem „Preisblatt Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH zur NAV“ zu entnehmen. In diesem Preis ist ein Baukostenzuschuss bis zu einer Leistung von 30 kW enthalten; für jedes zusätzliche kW erfolgt die Berechnung ebenfalls gemäß „Preisblatt Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH zur NAV“.
Die maximale Leistung eines Standard-Kabelanschlusses beträgt 50 kW.
Alle Versorgungsleitungen werden in einem gemeinsamen Graben verlegt. Dabei umfassen die Preise die Tiefbauarbeiten bis zu 20 Meter Länge von der „Straßenmitte“ bis zur Hauseinführung. Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt durch ein von uns beauftragtes Tiefbauunternehmen.
Alternativ können Sie die Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück auch nach unseren Vorgaben in Eigenregie durchführen. Weitere Details sind dem „Preisblatt Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH zur NAV“ zu entnehmen.
Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge
Dazu benötigen Sie eine Ladestation, die Ihnen in Form einer stehenden Ladesäule oder als wandmontierte Ladeeinrichtung in unterschiedlichen Leistungsausführungen zur Verfügung steht.
Folgendes ist bei der Installation einer Ladestation im Vorfeld zu beachten:
Ihr Installateur hat die Gegebenheiten und die Installation bei Ihnen vor Ort hinsichtlich der technischen Realisierung und der VDE-Richtlinien zu überprüfen.
Ihr Hausanschluss muss über die entsprechende netztechnische Kapazität verfügen. Sollte eine Leistungserhöhung Ihres Hausanschlusses nötig sein, teilen Sie uns dieses bitte in Form der Angebotsanfrage Hausanschluss mit.
Ladeeinrichtungen größer 3,6 kVA sind anmeldepflichtig. Dazu lassen Sie bitte durch Ihren Installateur das Formblatt Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge ausfüllen.
Bitte senden Sie uns das Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge sowie, soweit erforderlich, die Angebotsanfrage Hausanschluss an folgende E-Mailadresse: netzanschluss@stadtwerke-vlotho-stromnetz.de
Nach der Übermittlung der benötigten Unterlagen überprüfen wir den netzverträglichen Betrieb und geben Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung. Nach der etwaigen Genehmigung der Ladeeinrichtung haben sie 6 Monate Zeit, diese durch einen zertifizierten Elektroinstallateur anschließen zu lassen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon: 05733-9127-22 zur Verfügung.
Oder schicken Sie uns eine Mail an: netzanschluss@stadtwerke-vlotho-stromnetz.de
Downloads
Download Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
Download Angebotsanfrage Hausanschluss
Download Zustimmungserklärung Grundstückseigentümer
Allgemeine Bedingungen (NAV)
In §18 des Energiewirtschaftsgesetzes sind die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in der Niederspannungsebene beschrieben.
Zu Ihrer Information stellen wir Ihnen die “Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)” als Download zur Verfügung:
Ergänzende Bedingungen
Die Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH hat Ergänzende Bedingungen nebst Preisblatt zu der “Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)” definiert.
Diese stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung:
Download Ergänzende Bedingungen zur NAV, Stand 01.01.2019
Download Preisblatt zu Ergänzenden Bedingungen zur NAV
Technische Anschlussbedingungen (TAB)
Technische Anschlussbedingungen
Zum 01.07.2023 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Stromnetz angeschlossen werden.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH gelten als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz folgende Regelwerke:
„Technischen Anschlussbedingungen TAB 2023“ für den Anschluss an das Niederspannungsnetz; Ausgabe Mai 2023 (BDEW)
Download: Technischen Anschlussbedingungen TAB 2023
VDE-AR-N 4100 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung) in der jeweils gültigen Fassung
Für die Anmeldung und den Nachweis bestimmter Verbrauchseinrichtungen im Zusammenhang und Anwendung mit der TAR-Niederspannung verwenden Sie bitte:
Download: B-1 Datenblatt Netzrückwirkungen
Download: B-2 Datenblatt für Speicher
Download: B-3 Datenblatt für Ladeeinrichtungen
VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz) in der jeweils gültigen Fassung
Für die regelkonforme Anmeldung, Inbetriebsetzung und den regelkonformen Nachweis der Erzeugungseinrichtungen im Zusammenhang und Anwendung mit dieser Anwendungsregel verwenden Sie bitte:
Download: E-1 Anmeldung zum Genehmigungsverfahren (NS)
Download: E-2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen (NS)
Download: E-3 Datenblatt für Speicher (NS)
Download: E-4 Vorlage Einheitenzertifikat
Download: E-5 Prüfbericht Netzrückwirkungen für Geräte > 75 A
Download: E-6 Vorlage Zertifikat für den NA-Schutz
Download: E-7 Anforderungen an den Prüfbericht zum NA-Schutz
Download: E-8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher
Download: E-9 Betriebserlaubnisverfahren für Anlagen Pamax ≥ 135 kW
Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung) in der jeweils gültigen Fassung
Für alle Tätigkeiten im Zusammenhang und Anwendung mit der TAR-Mittelspannung verwenden Sie bitte:
Download: E-1 Antragstellung (MS)
Download: E-2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
Download: E-3 Netzanschlussplanung (MS)
Download: E-4 Errichtungsplanung (MS)
Download: E-5 Inbetriebsetzungsauftrag (MS)
Download: E-6 Erdungsprotokoll (MS)
Download: E-7 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen
Download: E-8 Datenblatt einer Erzeugungseinheit/Speicher (MS)
Download: E-9 Netzbetreiber Abfragebogen für Neuanlagen
Download: E-10 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten/Speicher (MS)
Download: E-11 Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage/Speicher (MS)
Download: E-12 Vorlage Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen/Speicher
Download: E-13 Vorlage Einheitenzertifikat
Download: E-14 Vorlage Komponentenzertifikat
Download: E-15 Vorlage Anlagenzertifikat
Download: E-16 Betriebserlaubnisverfahren
Download: E-17 Beschränktes Betriebserlaubnisverfahren
Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung (TAB 2019) liegt auch in unseren Geschäftsräumen aus.
Hinweis:
Die Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH erarbeiten zudem weitere netzspezifische Anforderungen zur TAB 2019. Diese werden in Kürze veröffentlicht.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne persönlich an uns.
Tel.05733-9127-22 (Team Strom)
Baukostenzuschüsse
Der Baukostenzuschuss (BKZ) dient der teilweisen Abdeckung der Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der dem Hausanschluss vorgelagerten Netzanlagen. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Baukostenzuschüssen in Niederspannung ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), in den Netzebenen oberhalb der Niederspannung erfolgt die Ermittlung und Erhebung von BKZ nach Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Der BKZ ist in seiner Funktion von den Netzanschlusskosten zu unterscheiden; diese beziehen sich nicht auf das vorgelagerte Netz, sondern auf die individuelle Anbindung einer Kundenanlage an diese Netze. Die Netzanschlusskosten werden folglich ergänzend zum BKZ erhoben. Die aus der Erhebung von Baukostenzuschüssen und Netzanschlusskosten resultierenden Erträge müssen bei der Kalkulation der Netznutzungsentgelte kostenmindernd berücksichtigt werden und senken die von der Bundesnetzagentur geprüften und genehmigten Netznutzungsentgelte.
Baukostenzuschuss nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur
Um eine einheitliche Ermittlung und Anwendung von Baukostenzuschüssen oberhalb der Niederspannungsebene bei allen Netzbetreibern zu erreichen, hat die Bundesnetzagentur ein Kalkulationsmodell entwickelt und in der Form eines Positionspapiers veröffentlicht. Dieses Modell genügt einerseits den Transparenzanforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, entfaltet andererseits aber auch die nötige Steuerungswirkung, um das Entstehen überdimensionierter und ineffizienter Netze zu verhindern. Vor diesem Hintergrund sieht die zuständige Beschlusskammer (BK 6) eine Ermittlung der BKZ anhand dieses Modells als angemessen an.
Weitere Punkte des veröffentlichten Positionspapiers sind u.a. Anwendungsgrundsätze für die BKZ-Erhebung in den genannten Netzebenen bei Wechsel der Örtlichkeit des Netzanschlusses, bei Netzebenenwechsel und bei Leistungserhöhung sowie Aussagen zur Berücksichtigung von BKZ im Rahmen der Netzengeltkalkulation.
Die Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH hat die Baukostenzuschüsse innerhalb der Spanne der von der Bundesnetzagentur vorgesehenen Begrenzung auf die maximale Höhe des Leistungspreises ermittelt und stellt sie entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur bei erstmaliger Erstellung eines Anschlusses oder bei Leistungserhöhungen in Rechnung.
Das Positionspapier der Bundesnetzagentur finden Sie hier zum Download.
Die ab dem 01.01.2024 geltenden Baukostenzuschüsse werden in der nachfolgenden Tabelle veröffentlicht. Der Baukostenzuschuss richtet sich jeweils nach der Netzebene, an die der Anschluss der Kundenanlage erfolgt.
Der Baukostenzuschuss für den Anschluss an das Netz oberhalb der Niederspannung
Netzebene Umspannung Hoch-/Mittelspannung: | 164,08 €/kW (netto) | 195,26 €/kW (brutto) |
Netzebene Mittelspannung: | 176,97 €/kW (netto) | 210,56 €/kW (brutto) |
Netzebene Umspannung Mittel-/Niederspannung: | 184,84 €/kW (netto) | 219,96 €/kW (brutto) |
Baukostenzuschuss nach Niederspannungs-Anschlussverordnung
Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Baukostenzuschusses in der Niederspannungsebene ist die Niederspannungs-Anschlussverordnung. Der Baukostenzuschuss im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH wurde in den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungs-Anschlussverordnung veröffentlicht. Diese Ergänzenden Bedingungen können Sie sich über den folgenden Link herunterladen.