Grundzuständiger Messstellenbetrieb

Bekanntgabe gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Im Zuge der Stromnetzübernahme zum 01.01.2019 durch die Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH wird auch die Marktrolle des „Grundzuständigen Messstellenbetreibers“ gem. § 3 MsbG im Konzessionsgebiet der Stadt Vlotho von der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH übernommen.

Dies beinhaltet auch die gesetzlich vorgeschriebene Umbaupflicht von Stromzählern zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung gem. § 5 MsbG oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer oder den Anschlussnehmer getroffen wird. Bereits durch die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) installierte moderne Messeinrichtungen („Digitaler Stromzähler“) und die entsprechenden Messstellenverträge werden von der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH ab dem 01.01.2019 übernommen.